Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3371
OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98 (https://dejure.org/1999,3371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.1999 - 6 U 151/98 (https://dejure.org/1999,3371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 6 U 151/98 (https://dejure.org/1999,3371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Nichtbeachten eines Stoppschildes ist grundsätzlich grob fahrlässig L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 187 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91

    Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 07.05.1993 - 20 U 341/92

    Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreiheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 16.02.1998 - 6 U 167/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01

    Überfahren eines Stoppschildes

    Das Überfahren eines Stoppschildes ist nach der Rechtsprechung in aller Regel als objektiv grob fahrlässig zu bewerten (OLG Hamm, r+s 2000, 53; SP 1999, 357; Senat, SP 1996, 21; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1183).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht