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OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit einer Fahrzeugvollversicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Verkehrsunfalles durch Missachtung eines Stop-Schildes
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Nichtbeachten eines Stoppschildes ist grundsätzlich grob fahrlässig L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
Verfahrensgang
- LG Münster, 18.06.1998 - 15 O 144/98
- OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
Papierfundstellen
- VersR 2001, 187 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91
Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38). - OLG Hamm, 07.05.1993 - 20 U 341/92
Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreiheit eines …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38). - OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98
Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38). - OLG Hamm, 16.02.1998 - 6 U 167/97
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76;… Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
- OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01
Überfahren eines Stoppschildes
Das Überfahren eines Stoppschildes ist nach der Rechtsprechung in aller Regel als objektiv grob fahrlässig zu bewerten (OLG Hamm, r+s 2000, 53; SP 1999, 357; Senat, SP 1996, 21; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1183).